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Ehren- und Altersabteilung

Aktiv – auch nach dem aktiven Dienst!

In einem Schreiben des Kreisamtes in Dieburg aus dem Jahre 1937 ist zu entnehmen, dass durch die neue Satzung der Freiwilligen Feuerwehren als Löschpolizei, eine Altersgrenze einzuführen ist, die auf das 60. Lebensjahr festgesetzt wurde. Die Wehrführung wurde in diesem Schreiben aufgefordert, die Kameraden, die dieses Alter erreicht haben, aus dem aktiven Dienst zu entlassen. Wenn diese Feuerwehrkameraden bei der Freiwilligen Feuerwehr verbleiben wollen, seien sie in die Altersabteilung zu übernehmen, die eine Reserveabteilung darstellen sollte. Diese Kameraden dürfen im Brandfalle nicht mehr zum aktiven Löschdienst herangezogen werden, aber sie können beispielsweise bei Personalmangel zum Absperren eingesetzt werden.

Die Kriegsereignisse des 2. Weltkrieges haben diese Erlasse und Verfügungen bald zur Makulatur gemacht. Junge Männer wurden zum Wehrdienst eingezogen und man war bei der Feuerwehr froh, wieder auf die alten Kameraden zurückgreifen zu können, die nun wieder die Aufgaben der Feuerwehr übernehmen mussten und somit den Schutz der Bevölkerung bei Brandereignissen sicherstellten. Somit ruhte auch die Altersabteilung in Groß-Bieberau für lange Zeit.

Nach der heutigen Gesetzgebung teilt sich die Feuerwehr in vier Abteilungen auf. So stellt die Ehren- und Altersabteilung neben der Einsatzabteilung, der Jugendfeuerwehr und der Kinderfeuerwehr einen festen Bestandteil der Wehr dar. Ihre Interessen werden durch einen Vertreter innerhalb des Feuerwehrausschusses und der Wehrführung wahrgenommen. Zu den Aktivitäten der Abteilung gehören überwiegend Veranstaltungen zur Pflege der Kameradschaft und Verbundenheit.

Die Mitglieder besuchen Veranstaltungen der Feuerwehren auf Orts- und Kreisebene. Hierzu zählen unter anderem die Bälle der Ehren- und Altersabteilung oder die Kreisfeuerwehrtage. Bei diesen Zusammentreffen werden die alten Freundschaften gepflegt und häufig ist zu hören: „Wisst ihr noch, wie es damals war?“

 In die Ehren- und Altersabteilung wird übernommen, wer nach Vollendung des 60./ 65. Lebensjahres oder dauerhafter Dienstunfähigkeit aus der Einsatzabteilung ausscheidet. Kameradinnen und Kameraden, die mindestens 20 Jahre aktiv der Einsatzabteilung angehörten, können auf eigenen Wunsch ebenfalls in die Ehren- und Altersabteilung wechseln.

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